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Pfiffikus 2

ABRECHNUNG/NEUERUNGEN Für Patienten und Eltern, die zum ersten Mal beim Kieferorthopäden sind, ergeben sich neben der me- dizinischen Beratung viele Fragen. So interessiert die Behandlungsdauer, Anzahl der Termine oder welche Kosten von den Krankenkassen übernom- men werden. Gesetzlich versicherte Patienten Fast 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versi- chert. Für sie gelten genaue Richtlinien, die eine Kostenzusage einfach nachvollziehbar machen: Grundvoraussetzung für einen gesetzlichen Be- handlungsanspruch ist das Erreichen eines be- stimmtenBefundgrades.AußerdemspieltdasAlter eine Rolle. So werden bei Patienten ab 18 Jahren nur noch Fehlstellungen, die zusätz- lich zur Zahnspange eine operative Kieferkorrektur erforderlich machen, bezuschusst. ZudemistdieDauerderTherapievon Bedeutung. Während eine Frühbe- handlung (Kinder, meist unter neun Jahren) sowie Erwachsenenbehandlungetwa1,5JahreinAnspruch nimmt, dauert sie beim Jugendlichen in der Regel länger. Hier genehmigt die gesetzliche Kasse bis zu vierJahre.SolangedieBehandlungläuft,habender Patient bzw. dessen Eltern pro Quartal einen Eigen- anteilzuleisten(20%derGesamtkosten),derbeier- folgreichem Therapieabschluss von der Kasse zu- rückerstattet wird. Befinden sich zwei Geschwister zeitgleich in Behandlung, reduziert sich dieser als Motivationsanreiz gedachte Eigenanteil für das zweite Kind um die Hälfte (10%). In Zahlen ausgedrückt, ergibt sich bei einem 20%igen Eigenanteil eine Gesamtsumme von ca. 300 bis 350€ (Früh- behandlung) bzw. 600 bis 700 € (alle weiteren Behandlungen). Also immer fleißig mitarbeiten (regelmäßig Zahn- spange tragen, Termine einhalten, Zähne putzen etc.)! Zahnspangen können herausnehmbar oder fest mit den Zähnen verbunden sein. Bei den herausnehmbaren Spangen ist derPatientinderRegelgutversorgt, kann jedoch auf Wunsch Zu- satzleistungeninAnspruch nehmen. So können wir dieZahnspangez.B. in seiner Lieb- lingsfarbe anfer- tigen. Empfehlens- wertistauchderEinbau eines kleinen Chips, der die tägliche Tragezeit der Spange auf- zeichnet und genau Auskunft über den zu erwartenden Behandlungserfolg gibt. Bei festen Spangen haben die Eltern laut Gesetz ein Mitspracherecht bei der Wahl der KFO- Apparatur. Einerseits sicherlich sinnvoll, anderer- seitsjedochentscheidenletztlichdieElternüberdie Qualität der Behandlung und müssen mitunter zu- zahlen. Gern klären wir Sie auf, auch hinsichtlich möglicher Kosten. Privat versicherte Patienten Für sie gelten andere Grundlagen, da private Ver- sicherungen verschiedene Versorgungstarife an- bieten. Je nachdem, welcher Tarif gewählt wurde, erhält der Pa- tient Behandlungskosten er- stattet. Bei Verträgen, die ab dem Jahr 2000 geschlossen wurden, sehen die Tarife oft Eigenbehalte vor (10 bis 30%derGesamtkosten). Zudem gilt die neue Ge- bührenordnung für Pri- vatpatienten und sieht seit 1.1.2012 in einigen Berei- chen der Kieferorthopädie ergänzende Wahl- bzw. Eigenleistungen vor. Das heißt, auch privat Versicherte bekommen moderne KFO-The- rapien nicht mehr vollständig erstattet. Insofern sollten Privat- patienten den Therapieplan vorab zur Kostenprüfung und Einschätzung des Selbst- behalts bei der Kasse einreichen. Rund 85% der Privatpatienten haben eine soge- nannte Beihilfeberechtigung, d.h. ihr Versiche- rungsschutz wird von zwei Kostenträgern (priva- te Versicherung und Beihilfe) meist im Verhältnis 20%/80% bzw. jeweils 50% getragen. Da Bei- hilfestellen ihre eigenen Erstattungsrichtlinien haben, empfiehlt es sich, den Behandlungsplan bei beiden Kostenträgern einzureichen. Kostenübernahme–wasistzubeachten? HiergibtesAntwortenaufhäufiggestellteFragen Ob gesetzlich oder privat versichert – für die Erstattung von Behandlungs- kosten gelten genaue Richtlinien. 06 | pfiffikusApril 2012 Wird fleißig mitgearbeitet und die Zahnspange regelmä- ßig getragen, gibt’s von der gesetzlichen Krankenkasse nach erfolgreichem Behandlungsabschluss den Eigen- anteil zurück. KEIN UNTERSCHIED! Ob gesetzlich oder privat versi-chert – in unserer Praxis bekom-men alle Patienten dieselbenBedingungen angeboten. Diesumfasst alle Bereiche von derTerminvergabe bis zurBehandlungsqualität!

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